Behandlungsvertrag für Hebammenleistungen          (=AGB 2)

 Zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin

 

 

 Seit dem 01.01.2013 sind alle freiberuflich tätigen Hebammen vom Gesetzgeber

verpflichtet, für alle Hebammenleistungen einen Behandlungsvertrag mit den Frauen abzuschließen. Daher können Sie erst nach Unterzeichnung dieses Vertrages Hebammenleistungen in Anspruch nehmen. Ich bitten Sie daher, am

1. Kurstermin oder sonstigen Hebammentermin diesen

Behandlungsvertrag (=AGB 2) zu unterschreiben. Das zugesandte oder überreichte Exemplar verbleibt bei meinen Unterlagen.

 

 

 

Leistungen: Sie nehmen die Dienste der freiberuflich tätigen Hebamme in

Anspruch und erhalten von ihr die von Ihnen gewünschten Hebammenleistungen.

Diese können insbesondere sein: Ein Vorgespräch, Beratung, Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitung, Wochenbettbetreuung, Rückbildungsgymnastik. Beratung bei Stillproblemen in den ersten 6 Wochen. In Problemfällen bis zum Ende der Stillzeit.

Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen

einer gesonderten Vereinbarung: Wahlleistungen aller Art (wie z.B. Babymassage, Yoga, frühpädagogische Beratung...), Schwangerschaftsvorsorge, Betreuung in

Rahmen  der Geburt, Beikostberatung, Krankentransporte, ärztliche Leistungen, sowie die Leistungen anderer Berufsgruppen.

 

 

 

Kostenübernahme: Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung

mit Hebammenhilfe nach § 134a

 

SGB V erfolgen, werden von der o.a. Hebamme oder ihrer Vertretung direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der Leistungen

gelten Höchstgrenzen pro Frau, über deren Erreichen die Hebamme ihre Patientin

bezüglich ihrer Leistungen rechtzeitig aufklären wird. Die Anzahl der besuche richtet

sich nach der Notwendigkeit im Einzelfall. In der Regel wird die Höchstgrenze nicht

erreicht. Die Notwendigkeit eines Besuches liegt nach medizinischen Grundlagen im Ermessen der Hebamme. Ist eine Leistung (z.B.: Wiegen des Kindes) auch durch

günstigere Maßnahmen zu bewältigen, so ist diese dem Besuch der Hebamme

vorzuziehen.Privatpatienten bekommen die Rechnung von der Hebamme oder einer Abrechnungsstelle. Die Kostenerstattung der Hebammenleistungen durch die privaten Kassen variieren z.T. stark, je nachdem was als Leistungen vereinbart wurde.

 

 

 

Eigenanteil: In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen oder

privaten Krankenkasse übernommen und Ihnen daher als Selbstzahler privat in

Rechnung gestellt:

 

-          Falls keine gültige Mitgliedschaft in der angegebenen Krankenkasse festgestellt werden kann.

 

-          Vereinbarte Einzeltermine, die von Ihnen nicht eingehalten wurden oder nicht spätestens 3 Stunden vor dem Termin abgesagt wurden.

 

-              Von Ihnen versäumte Termine in Gruppenkursen wie Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik

 

-              Falls Leistungen bei mehreren Hebammen trotz Ankündigung in Anspruch

  genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente

  (=Höchstgrenze) überschritten werden. Um dies zu vermeiden, empfehlen

  wir Ihnen die Hebamme über alle Leistungen zu informieren, die Sie bei einer

  Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehmen bzw. in Anspruch genommen

  haben.

 

-          Weitere Wahlleistungen (wie z.B. Rufbereitschaft, Akupunktur, zusätzliche Wegegelder, usw.) müssen separat vereinbart werden.

 

 

 

Bedingungen der Zusammenarbeit: Um eine zufriedenstellende Zusammenarbeit

zwischen der behandelnden freiberuflichen

 

Hebamme und der Patientin zu garantieren, sind folgende Voraussetzungen

Bestandteil des Vertrages.

 

-              Die Patientin unterstützt die Hebamme in Ihrer Tätigkeit, um eine sach-und fachgerechte Betreuung und Beratung zu ermöglichen. Sie informiert die Hebamme über alle für ihre Tätigkeit wichtigen Angelegenheiten. Sie die hält die vereinbarte Termine ein oder sagt mind. 3 Stunden vorher telefonisch ab. Sie informiert die Hebamme umgehend über die Hinzuziehung einer weiteren Hebamme.

 

-              Weitergehende Leistungen über das pauschal zu vergütende Honorar hinausgehende Hebammenleistungen werden auf Grundlage der jeweils gültigen Gebührenvereinbarung abgerechnet oder privat in Rechnung gestellt.

 

-              Wegekosten für Fahrten der Hebamme zum Wohnort der Frau werden mit

          75Cent pro km abgerechnet wenn sie über die von der Krankenkasse

          genehmigten km hinausgehen.

 

-              Erreichbarkeit: Geschäftszeiten sind einzuhalten (Mo- Fr: 09:00 - 18:00 Uhr). Telefonische sowie andere elektronische Kommunikationswege sind nur im Rahmen dieser Geschäftszeiten zu nutzen. Außerhalb dieser Geschäftszeiten

ist die Entbindungsklinik innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Geburt oder alle

öffentlichen Kliniken wie z.B das Klinikum

Sankt Elisabeth Hospital Gütersloh

Stadtring Kattenstroth 130 ·

33332 Gütersloh

Telefon: 05241 5070

zu konsultieren außer es sind darüber hinaus andere Vereinbarungen

getroffen worden.

 

-              Ein Schadensersatzanspruch der Patientin ist ausgeschlossen,

  soweit die Auftraggeberin einen Anspruch aus einem

  Versicherungsvertrag hat oder hätte.

-              Terminvereinbarungen: Termine sind telefonisch abzusprechen, oder werd  am Ende eines vorherigen Termins abgesprochen. Der Termin umfasst seitens der Hebamme eine Karenzzeit von 60 Minuten

  vor und nach der vereinbarten Uhrzeit. Es besteht keine

Verpflichtung seitens der Hebamme eine Terminverschiebung

innerhalb dieser Karenzzeit der Patientin bekanntzugeben.

Sollte sich ein Termin voraussichtlich darüber hinaus verschieben,

so ist die Hebamme verpflichtet, dies der Vertragspartnerin zeitnah

mitzuteilen. Durch die geburtshilfliche Tätigkeit der Hebamme ist in

Bereitschaftszeiten eine kurzfristige Absage des Termins möglich.

Bereitschaftszeiten sind, soweit vorherbekannt, der Patientin bei

Vereinbarung des Termins mitzuteilen.

 

-              Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsnehmerinnen mit einer Frist von 5 Werktagen gekündigt werden. Es bedarf keiner Angabe von Gründen für die Kündigung. Dies ist Seites der Hebamme lediglich bei unüberbrückbaren Auseinandersetzungen, Missachtung der Empfehlungen und Behandlungsmaßnahmen oder im Krankheitsfall möglich.

 

-              Im Krankheitsfall ist die Nachsorgehebamme durch die erschwerten

         Bedingungen ihrer Berufsgruppe nicht verpflichtet für einen Ersatz zu sorgen.

Die Übernahme der Nachsorge kann in diesem Fall nicht garantiert werden.

In diesen Fällen verweise ich an die Hebammenzentrale in

Bielefeld.( Mo- Fr- 09:00- 11:00  Telefon: 0521/ 2704202)

 

-            Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Soweit einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sind oder werden,

wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im nicht berührt. An die Stelle den

unwirksamen Bestimmung tritt vielmehr eine Regelung,

die dem entspricht, was die Vertragspartnerinnen vereinbart hätten,

wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre

 

 

 

 

 Der Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten von Ihnen und

 Ihrem Kind an diejenigen Hebammen, die Ihre Bezugshebamme (=Kurshebamme)    vertreten, und an die Hebammen, die Sie evtl. ergänzend behandeln (Akupunktur, Stillambulanz...), stimmen Sie zu.

 

 Ebenso stimmen Sie der Weitergabe der abrechnungsrelevanten Daten an Ihre Krankenkasse und an die externen Abrechnungsstellen zu.

 

 

 

 Ansonsten unterliegen alle Informationen, Aussagen und Befunde, welche die

Hebamme  nicht nur in Ausübung ihres Berufes, sondern auch durch ihren

Beruf als solchen (z.B. als vertrauenswürdige Person) erlangt, den Regeln der Schweigepflicht, welche nur durch Sie aufgehoben werden kann.

 

 

 

Sie bestätigen die Richtigkeit Ihrer Angaben. Mit dem Inhalt dieser Vereinbarung

sind Sie einverstanden. Von dem Behandlungsvertrag und der Praxisinformation

haben Sie eine Kopie erhalten. Änderungen dieser Vereinbarungen und

Nebenabreden bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung der Schriftform.

 

 

 

 

 

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Hebamme

Maike Kramer (geb.Stender)
Bonhoeffer Straße 23

33332 Gütersloh 

info@hebamme-guetersloh.de