QM                                                                           Verträge und Bedingungen

Seit dem 01.01.2013 sind alle freiberuflich tätigen Hebammen vom Gesetzgeber

verpflichtet, für alle Hebammenleistungen einen Behandlungsvertrag mit den Frauen abzuschließen. Daher können Sie erst nach Unterzeichnung eines jeweiligen

Vertrages Hebammenleistungen in Anspruch nehmen. Ich bitten Sie daher, am

1. Kurstermin oder sonstigen Hebammentermin den entsprechenden

Behandlungsvertrag (=AGB 2) zu unterschreiben. Das zugesandte oder überreichte Exemplar verbleibt bei meinen Unterlagen.

 

Um einen reibungslosen Ablauf und eine gute Zusammenarbeit zu garantieren, ist es wichtig, sich im Vorfeld Gedanken über die eigenen Wünsche und Ansprüche zu machen.

Ich habe aus diesem Grund meine Wünsche und vertraglichen Bedingungen in den folgenden Menüpunkten aufgeführt. Meine Leistungsfähigkeit hat Genzen und die Qualität meiner Arbeit ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Unteranderem von ausreichenden Ruhephasen und der Einhaltung gemeinsamerr Absprachen.

Ich freue mich auf ihre Wünsche, Vorstellungen und Bedingungen und hoffe, dass wir zu einer gemeinsamen Übereinstimmung finden.

Hebamme

Maike Kramer (geb.Stender)
Bonhoeffer Straße 23

33332 Gütersloh 

info@hebamme-guetersloh.de